Schadenfreiheitsklassen und Rabatte
Ohne die KFZ-Versicherung geht es nicht. Schon bevor Sie die ersten Meter mit Ihrem Fahrzeug machen, müssen Sie eine Versicherung haben. Durch sie sind Sie vor den unangenehmen Konsequenzen eines Autounfalls abgesichert, die bekanntermaßen finanzieller Natur sind. Das kostet natürlich etwas. Je nachdem wie viele Jahre Sie bereits unfallfrei fahren, werden Sie eingestuft und entgegen der landläufigen Annahme kommt es eben nicht auf das Jahre an, die der Fahrer den Führerschein besitzt. So kann ein 32 jähriger Mann, der einen 1er BMW, der drei Jahre alt ist und Vollkasko versichert wird, schnell 110€ pro Monat für die KFZ-Versicherung ausgeben und das obwohl er seit 13 Jahren den Führerschein hat und unfallfrei fährt, aber eben nur das Auto seiner Eltern und nicht das eigene Auto. Wie hoch die monatlichen Kosten sind, wird durch die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt und hier erfahren Sie, wie Sie die meisten Kosten sparen können.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Wenn Sie die Tipps in diesem Artikel befolgen, können Sie einiges an Versicherungsbeiträgen sparen. Im oben genannten Beispiel wären es 1320€ pro Jahr nur an Beiträgen, da nimmt man doch gerne jede Möglichkeit zum Sparen an, oder? Also los geht`s.
- Abhängig von den Schadenfreiheitsklassen bekommen Sie einen Rabatt.
- Personen, die noch keine drei Jahre ihren Führerschein haben, werden in einer Sonderklasse eingestuft. Sie müssen höhere Beiträge zahlen.
- Personen, die das erste Mal ein Fahrzeug versichern, beginnen mit der SF½ sofern Sie ihren Führerschein länger als drei Jahren haben. Dabei bekommen Sie aber keinen Rabatt, sondern einen Kostenaufschlag.
- Wenn die KFZ-Versicherung gekündigt wird, sollten Sie darauf bestehen eine Bescheinigung über die SF-Klassen zu bekommen.
- Personen, die mehrere Unfälle innerhalb eines Jahres hatten, sollten nur die Schadensfälle regulieren lassen, die die meisten Kosten verursachen.
- Sofern eine KFZ-Versicherung gewechselt wird, sollten Versicherte bedenken, dass Sie oft die Jahre ohne Schaden mit in die neue Versicherung mitnehmen können, auf der anderen Seite verlieren sie ihren Rabattschatz und ihre Sondereinstufungen.
Ganz egal, ob der Versicherte seine Versicherung im Januar oder im Juli abgeschlossen hat, am 1. Januar eines jeden Jahres überprüfen die Versicherungen, ob der Versicherte einen oder mehrere Unfälle gehabt hat. Wenn es keine Unfälle gab, dann kann sich der Versicherte freuen, denn er kommt in eine höhere Schadensfreiheitsklasse. Sollte er aber einen Unfall gemeldet haben, wird er in eine Stufe tiefer positioniert. Letztlich ist es von Vorteil, wenn ein Versicherter viele Jahre keinen Unfall gehabt hat, in diesem Fall werden die Kosten für die Kfz-Versicherung immer niedriger. Die folgende Tabelle liefert die Zahlen:
SF-Klasse | Bedingung | Schadenfreiheitsrabatt bzw. Beitragshöhe |
SF31-SF35 | 21-35 Jahre keinen Unfall | Ca. 20% |
SF26-SF30 | 26-30 Jahre keinen Unfall | Ca. 25% |
SF16-SF25 | 16-25 Jahre keinen Unfall | Ca. 35% |
SF9-SF15 | 9-15 Jahre keinen Unfall | Ca. 40% |
SF5-SF8 | 5-8 Jahre keinen Unfall | Ca. 55% |
SF4 | 4 Jahre keinen Unfall | Ca. 60% |
SF3 | 3 Jahre keinen Unfall | Ca. 70% |
SF2 | 2 Jahre keinen Unfall | Ca. 85% |
SF1 | 1 Jahr keinen Unfall | Ca. 100% |
SF½ | Erstmalige Fahrzeug Versicherung & min. 3 Jahre EU-Führerschein | Ca. 100 – 140% |
SFS | Nach Rückstufung aus SF1 | Ca. 150 – 175% |
SF0 | Fahranfänger, die weniger als 3 Jahre eine Fahrerlaubnis haben und die zum ersten Mal ihr Fahrzeug versichern | Ca. 200 – 260% |
Malusklasse | Fahranfänger (mit SF0 oder SF½), die einen Unfall durch Eigenverschulden hatten und | Ca. 240% – 280% |
Wie Sie sehen werden die Personen mit den niedrigsten Beiträgen belohnt, die die längste Zeit keinen Unfall hatten. Diese Personen befinden sich dann in der Klasse SF35. Auf der anderen Seite ist es so, dass Personen, die das erste Mal ein Fahrzeug versichern sehr hohe Beiträge zahlen müssen. Sie finden sich in der Klasse SF½ wieder. Ganz besonders hart trifft es die Personen, die in der sogenannten Malusklasse eingestuft werden. Sie zahlen 240% -280% des normalen Beitrages. Um in die Malusklasse eingestuft zu werden, müssen aber viele Unfälle verschuldet worden sein. Natürlich kommt das nicht häufig vor, sollte man aber einmal in dieser Klasse eingestuft worden sein, ist das sehr ärgerlich und vor allem sehr teuer.
Ein enormer Kostenaufwand, den man natürlich aus dem Weg gehen möchte. Übrigens, sofern es keinen Rabattretter gibt und Versicherte die Versicherungen wechseln, bleibt die Schadenfreiheitsklasse bestehen. Bitte beachten Sie, dass es sein kann, dass der Schadenfreiheitsrabatt in den jeweiligen Einstufungen von dieser Tabelle abweicht. Ob er abweicht hängt mit den Regelungen der Versicherungen ab. Daher lohnt sich ein Versicherungsvergleich durchaus. Es ist nämlich möglich, dass Sie zwar die Versicherung wechseln, aber einen höheren Rabatt bekommen, obwohl Sie in der selben Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden.
Der Rabatt ist bei einer Teilkasko Versicherung unerheblich
Sollte ein Versicherter eine Teilkaskoversicherung haben, dann ist der Schadensfreiheitsrabatt sozusagen außen vor, da es hierbei um Schäden geht, die nicht durch den Versicherten verursacht worden und demnach der Versicherte auch nicht in der Klasse heruntergestuft wird. Aus diesem Grund bleibt der Versicherungsbeitrag bei der Teilkaskoversicherung stets bei 100%
In welcher Klasse ein Versicherungsnehmer eingestuft wird, kann er entweder direkt bei der Versicherung erfragen oder er schaut auf seine Abrechnung. In welcher Schadenfreiheitsklasse Sie sich befinden, können Sie der aktuellen Rechnung Ihres Versicherers entnehmen oder einfach dort erfragen.
Schadenfreiheitsrabatt und Versicherungsbeitrag
Sofern Sie mindestens ein Jahr keinen Unfall gemeldet haben und in der SF½ begonnen haben, zahlen Sie einen niedrigeren Versicherungsbeitrag. Neben dem Schadenfreiheitsrabatt gibt es aber noch weitere Faktoren, die einen Einfluss auf Ihren Versicherungsbeitrag haben. Da ist zum einen die Typklasse. Sie bezieht sich auf Ihr Fahrzeug und bei ihr geht es um die Frage, ob der Fahrzeugtyp statistisch gesehen besonders oft an Unfällen beteiligt war oder nicht. Je mehr Unfallbeteiligungen, desto höher ist auch Ihr Versicherungsbeitrag. Daneben gibt es noch die Regionalklasse. Sie hat direkt mit Ihrem Wohnort zu tun beziehungsweise auf Ihren Zulassungsbezirk. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Unfallstatistik und Sie ahnen es schon. Wenn Sie in einem Zulassungsbezirk wohnen, in dem es besonders viele Unfälle gegeben hat, dann müssen Sie auch einen höheren Versicherungsbeitrag zahlen.
Fahranfänger zahlen ebenfalls hohe Beiträge
Neben Personen, die an besonders vielen Unfällen beteiligt waren, müssen auch Fahranfänger tief in die Tasche greifen. Das gilt bei ihnen vor allem in den ersten drei Jahren, in denen sie in eine Sonderklasse (SF0) eingestuft werden.
Ganz besonders teuer wird es, wenn der Fahranfänger innerhalb der ersten drei Jahre einen Unfall verursacht. Das kann nämlich dazu führen, dass der Versicherte in die Malusklasse eingestuft wird. Um in die Schadensfreiheitsklasse 1 zu gelangen ist es notwendig, dass Versicherte mindestens drei Jahre einen EU-Führerschein haben und ein Jahr lang keinen Unfall hatten.
Die Einstufungen im Rahmen eines Zweitwagens

Wenn eine versicherte Person über einen Zweitwagen verfügt, dann kann diese Person eventuell von besseren Bedingungen profitieren. Diese Vorteile beziehen sich auf die Rabatte im Rahmen der Schadenfreiheitsklasse. Das liegt daran, weil es eine sogenannte verbesserte Zweitwagenregelung gibt und das wiederum bedeutet, dass alle Versicherer eigene Regeln für diesen Fall aufstellen können. Deshalb kann sich ein Versicherungsvergleich durchaus lohnen. Rufen Sie die Unternehmen vor Abschluss einer Zweitwagen Versicherung einfach an und fragen Sie nach. Auf diese Weise können Sie sicherlich einige Hundert Euro im Jahr sparen. Manche Versicherungen stufen den Zweitwagen gleich in dieselbe Schadenfreiheitsklasse ein, in der auch der Erstwagen zu finden ist.
Aber es gibt auch Versicherungen, die generell Bedingungen stellen und sind erst bereit Sonderkonditionen zu vergeben, wenn der Erstwagen ebenfalls bei ihnen versichert wurde oder in der Vergangenheit bereits einmal versichert war und natürlich ist auch der andere Fall denkbar, in dem eine Versicherung unabhängig von der Vergangenheit oder der Versicherung des Erstwagens bereit ist, Sonderkonditionen zu vergeben. Auch hier kann schlecht eine pauschale Antwort gegeben werden, sodass wieder darauf verwiesen wird, dass ein Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung nachfragt.
Ähnlich sieht es auch in der folgenden Situation aus. Sofern ein Zweitwagen bei einer Versicherung angemeldet wurde, kann es sein, dass dieser in die SF-Klasse ½ kommt. Allerdings ist das keine festgeschriebene Regel. Manche Assekuranzen sind sogar bereit den Zweitwagen in die Klasse 2 bzw. 3 einzustufen.
Die Bedingungen für die Zweitwagenversicherung
Natürlich möchte man auch bei der Versicherung des Zweitwagens sparen, allerdings muss man dafür einige Bedingungen erfüllen. Wie auch bei der Versicherung des Erstwagens sind es vor allem junge Versicherungsnehmer, die hohe Beiträge zahlen müssen. Das ist irgendwo auch logisch, denn es sind eher die jungen Fahrer, die noch nicht über viel Erfahrung verfügen und dementsprechend auch eher ein Unfallrisiko tragen. Mit anderen Worten: Junge Fahrer gelangen nicht in höhere SF-Klassen. Das gilt besonders oft für Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind.
Daneben sollte der Erstwagen wenigstens in der Schadenfreiheitsklasse 2 eingruppiert worden sein und häufig verlangen Assekuranzen auch, dass der Erstwagen bei ihnen versichert ist, sodass Versicherungen für zwei Wagen abgeschlossen wurden.
Vielleicht kennen Sie das selbst. Sie sitzen bei einem Versicherer, reden über die Versicherung und dann geht es um die monatlichen Beiträge. Sie versuchen zu verhandeln und bekommen das Angebot, dass wenn Sie weitere Versicherungen bei der Firma abschließen, wie zum Beispiel eine Rechtsschutzversicherung oder eine Haftpflichtversicherung, Sie einiges bei den monatlichen Beiträgen für die Kfz-Versicherung sparen können. Was sich jetzt so anhört, als wäre es eine Option, setzen einige Versicherungen aber voraus und es liegt an ihnen, ob Sie dieses Angebot annehmen. Sicherlich ist es eine kluge Idee, wenn Sie sich vor dem Gespräch über die weiteren möglichen Versicherungen erkundigen und gut kalkulieren, ob sich eine zweite Versicherung lohnt, sofern sie eine Option ist. Letztlich wird oft verlangt, dass der Erstwagen auf eine Person versichert wurde, die Ihnen nah steht, das ist üblicherweise der Ehegatte oder Ihr Papa beziehungsweise Ihre Mama.
Das Problem mit dem Komfort
Heutzutage sind wir es gewohnt, nicht mehr lange warten zu müssen. Es ist fast egal, worum es geht. Film schauen? Dann wird Netflix genutzt. Ja, selbst die Partnersuche funktioniert online und dank einiger Apps ist es auch kein Problem, relativ schnell einen „Partner“ zu finden. Auch bei den Versicherungen ist es ähnlich. Ihnen stehen sehr viele Versicherungen zur Verfügung und es scheint manchmal so als würde es zwischen ihnen gar keinen Unterschied geben. Aber das stimmt nicht.
Wie eben beschrieben wurde, handeln verschiedene Versicherungen Regelungen einfach komplett unterschiedlich und daher sollten Sie wenigstens im Rahmen Ihrer Versicherungen auf den Komfort verzichten, den Sie sonst aus Ihrem Alltag gewöhnt sind, denn ein Versicherungsvergleich kann Ihnen sehr viel Geld bringen und nicht selten sparen Sie so mehrere Hundert Euro im Jahr.
Dieser Vergleich kann sich natürlich auch für die Zweitwagenversicherung bezahlt machen. Wichtig ist aber nicht nur der monatliche Versicherungsbeitrag, sondern auch die Kündigungsfristen, die eingehalten werden müssen, wenn Sie einen Wechsel anstreben, um Geld zu sparen. Sie finden die Kündigungsfristen in Ihren Versicherungsunterlagen. Oft stehen Sie im Rahmen des Kleingedruckten.
Weitere Kriterien
Ein KFZ, ganz egal, ob man es auf Raten gekauft hat, es von seinem Ersparten bezahlt hat oder es noch der Bank gehört. So oder so ist es sehr kostbar und grade den Deutschen wird doch oft nachgesagt, dass es ihnen das eigene Auto wichtiger ist als der Partner. Ob das stimmt ist eine andere Frage, was es aber impliziert ist, dass das eigene Auto sehr gut beschützt wird und das honorieren auch sehr viele Versicherungen. So kann es sein, dass man eine Schadenfreiheitsklasse besser eingestuft wird, sofern man das Auto in einer Garage abstellt, wenngleich auch hier keine festen Regeln gelten. Außerdem ist die zu erwartende jährliche Kilometeranzahl von Belang. Oft kommt es vor, dass von einem Versicherten gefordert wird nicht mehr als 10000 Kilometer pro Jahr zu fahren.
Verschiebung von Schadenfreiheitsrabatten zwischen Erst- und Zweitwagen
Theoretisch ist es möglich, dass ein Zweitwagen von den Schadenfreiheitsrabatten des Erstwagens profitiert und umgekehrt. Sofern das passiert, sollten Versicherte darauf achten, dass nach diesem Vorgang dafür gesorgt wird, dass die Einstufung des Erstwagens neu erfolgt, wobei die Assekuranzen das machen werden. Auch hier sollten Versicherte gut überlegen, ob sich dieser Vorgang überhaupt lohnt.
Infos zur Versicherung von Motorrädern

Natürlich sind es nicht nur die gewöhnlichen Autos, die versichert werden müssen. Das gilt auch für andere Fahrzeuge, wie zum Beispiel Motorräder. Einige Menschen sagen sogar, dass gilt insbesondere für Motorräder. Was auch irgendwo deutlich wird, wenn man bedenkt, dass diese Fahrzeuge auf der einen Seite sehr hohe Geschwindigkeiten erzielen können, oftmals auf den ersten 50 Metern schneller sind als normale Autos und außerdem gar keinen Schutz vor einem Aufprall bieten, was sie sehr gefährlich macht. Auf der anderen Seite gibt es hierzulande sehr viele Motorradfahrer und einige interessante Strecken, man denke nur an das Kasseler Umland oder das Sauerland. Beide Regionen laden förmlich dazu ein, ein paar Touren mit dem Motorrad zu unternehmen. Man könnte an dieser Stelle davon ausgehen, dass es bei einer Motorrad Versicherung andere Faktoren gibt, die die Einstufung bestimmen, aber dem ist nicht so.
Viel mehr spielen auch bei Motorrädern die Schadenfreiheitsklassen die Hauptrolle, wenn es um den Versicherungsbeitrag geht. Außerdem kann man die Einstufung leicht mit der Einstufung eines Autos vergleichen. Und auch hier dauert es relativ lange, bis die Versicherungsbeiträge bei ca. 20-25% angelangt sind. So können schnell 20 Jahre vergehen, bis diese Werte bei einer Vollkasko Versicherung erreicht werden und es gibt auch hier wieder eine Malusklasse, bei der die Beiträge weit über 100% liegen.
Übertragbarkeit der Motorrad SF-Klassen
Es gibt noch eine weitere Ähnlichkeit zu der Autoversicherung und das ist die Übertragbarkeit. Dabei spielen unterschiedliche Bedingungen eine Rolle. Die erste Bedingung bezieht sich auf die Übertragung auf Personen. Es gibt Versicherungsunternehmen, die sich dafür bereit erklären die Versicherung samt der SF-Klasse auf Personen zu übertragen, die der ursprünglichen versicherten Person nahe stehen, wie zum Beispiel die Eltern, die Kinder, der Partner oder die Ehefrau. Sie werden es wahrscheinlich schon an der Formulierung gemerkt haben. Die Möglichkeit der Übertragung auf andere Personen ist keineswegs eine festgeschriebene Regel, die alle Assekuranzen verfolgen, daher ist es besser, wenn Sie Ihre Versicherung kontaktieren.
Die zweite Bedingung bezieht sich auf den Wechsel der Versicherung. Etwas ähnliches wurde bereits in einem vorherigen Teil dieses Artikels erwähnt. Wenn Sie Ihre Versicherung wechseln kann es sein, dass Sie einen anderen Schadenfreiheitsrabatt bekommen. Auch hier lohnt es sich vorab zu vergleichen.
Wechsel vom Motorrad oder PKW: Angenommen Sie entscheiden sich ab heute nicht mehr Motorrad zu fahren oder nicht mehr mit dem PKW zu fahren, sondern von einem Fahrzeug auf das andere Fahrzeug zu wechseln. Dann können Sie die Schadenfreiheitsklasse mitnehmen. Achten Sie dabei darauf, in welche Schadenfreiheitsklasse Sie eingestuft werden. Es ist nämlich so, dass es verschiedene Einstufungen bei diesen beiden Fahrzeugen gibt und man nicht sagen kann, dass Schadenfreiheitsklasse 20 dieselbe Bedeutung für Motorräder und Autos hat.
Infos zur Versicherungsunterbrechnung

In der Theorie wird davon ausgegangen, dass eine Versicherung durchgehend läuft. Aber es kann natürlich immer mal sein, dass eine Person den Versicherungsvertrag unterbrechen muss. Zum Beispiel, weil sie einen Unfall hatten, für längere Zeit im Ausland waren oder weil sie sich für eine gewisse Zeit schlichtweg kein Fahrzeug leisten konnten. In diesen Fällen sollte man beachten, dass eine Pause von sechs bis 12 Monaten keine Auswirkung auf den Rabatt hat. Sollte es aber eine längere Pause geben, die über ein Jahr hinausgeht, dann kann es durchaus sein, das die Versicherung Änderungen an den Rabatten vornimmt. Die Regeln dazu stehen wie so oft im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages. Sollte die Pause länger als ein Jahr sein, wird es wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass die Assekuranz die Einstufung noch einmal prüft und dann eine Neue Einstufung vornimmt. Aber auch der andere Fall ist denkbar, nämlich, dass die die Schadenfreiheitsklasse weiterhin genutzt werden kann.
Dann gibt es noch Pausen, die sehr lange dauern, zum Beispiel sieben Jahre. In diesem Fall sollten Sie den Kontakt zu Ihrer Versicherung suchen, es kann sein, dass Sie Ihre Schadensfreiheit bestätigen bekommen oder aber Sie lassen die Zeit vor der Pause und ohne Schaden von Ihrer Versicherung berücksichtigen.
Außerdem können Motorradfahrer, um Geld zu sparen, ein Saisonkennzeichen nutzen. Es gibt einige Versicherungsunternehmen, die einen höheren Rabatt gewähren, wenn die versicherte Person für mindestens 180 Tage im Jahr versichert gewesen ist.
Sollten Versicherte länger als ein Jahr pausieren, kann es zu einer Neueinstufung kommen. Es gibt aber auch Unternehmen, die dieselbe Schadenfreiheitsklasse gewähren, die der Versicherte auch vor der Unterbrechung hatte.
Eine Pause von einem Jahr ist an sich schon sehr lange, aber es gibt auch Situationen, in denen die Versicherten noch länger pausieren, zum Beispiel sieben Jahre lang.
Motorrad als Zweitfahrzeug anmelden
Sie können von Rabatten profitieren, wenn Sie Ihr Motorrad als Zweitfahrzeug anmelden. Sprechen Sie das doch einmal mit Ihrer Versicherung ab.
Was passiert, wenn Sie herabgestuft werden?
Es ist natürlich möglich, dass Sie in einen Unfall verwickelt werden und den Schaden melden müssen. Das bedeutet zwar generell nichts Gutes, an dieser Stelle ist es aber schwierig zu sagen, welche konkreten Schritte Ihre Versicherung unternehmen wird, denn das wird von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich gehandhabt.
Die Unternehmen handeln dabei auf Basis von Rückstufungstabellen, die abhängig von der Versicherung und Vollkaskopolice unterschiedlich sein können. Dort steht drin, wie viele Unfälle es innerhalb eines Jahres benötigt, damit Sie heruntergestuft werden. Demnach geht es nicht um die Schadenssumme, sondern um die Häufigkeit der Unfälle.
Was passiert, wenn es nur ein Unfall war?
Bei einem Unfall kann es passieren, dass die Assekuranz den Unfallbeteiligten so einstuft als hätte er die Hälfte der unfallfreien Zeit vor dem Unglück erreicht. Das bedeutet also, dass eine Rückstufung zu große Auswirkungen auf den Versicherungsbeitrag haben kann.
Dieses Beispiel zeigt, wie drastisch die Maßnahme ist, es kann aber noch drastischer werden und zwar, wenn es mehrere selbstverschuldete Unfälle in einem Jahr gegeben hat. Im schlimmsten Fall kann es passieren, dass die versicherte Person in die Malusklasse eingestuft wird und den höchsten Beitrag zu zahlen hat. Falls Sie Fragen zu den Maßnahmen haben, sollten Sie Ihre Versicherung kontaktieren und um Auskunft bitten.
Vollkaskoversicherte werden oft sanfter behandelt
Personen, die eine Vollkaskoversicherung haben, haben etwas mehr Glück als Personen, die keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, denn sie werden in der Regel etwas langsamer zurückgestuft. Allerdings gibt es auch dabei eine Grenze von vier bis fünf Unfällen pro Jahr.
Es muss aber nicht immer ein Unfall sein, der dazu führt, dass eine Rückstufung erfolgt. Personen, die für einen langen Zeitraum kein Fahrzeug angemeldet haben, werden ebenfalls zurückgestuft. Wie soeben erwähnt wurde, führt eine Pause von mehr als sieben Jahren dazu, dass die Person in die SF½ eingestuft wird und eine Pause bis zu einem Jahr keinen Effekt auf die Einstufung hat.
Schadenfreiheitsklasse reaktivieren
Eine lange Pause, von mehr als sieben Jahren, muss nicht mehr automatisch dazu führen, dass die versicherte Person ihre Schadenfreiheitsklassen verliert. Mittlerweile gibt es einige Assekuranzen, die die alten Schadenfreiheitsklassen akzeptieren. Allerdings natürlich nur, wenn es möglich ist, einen Beleg über die frühere Schadenfreiheitsklasse zu bringen. Das funktioniert problemlos, wenn bei dem Vertragsende eine Bescheinigung über die Dauer und Anzahl der Schäden eingeholt wurde. Ansonsten muss man Glück haben, dass der Versicherer die Daten noch in seinem System hat. Da man aber enorme zusätzliche Kosten zu tragen hätte, wäre es riskant, sich auf Letzteres zu verlassen und ein kurzer Anruf bei der Versicherung ist wirklich kein großer Aufwand.
So können Sie viel Geld sparen
Auch bei der KFZ-Versicherung ist es möglich Geld zu sparen, zum Beispiel mit folgenden Tipps:
- Sofern eine Person, die grade erst den Führerschein gemacht hat eine KFZ-Versicherung abschließen möchte, sollte Sie darauf achten, dass es über die Versicherung der Eltern laufen wird.
- Manche Versicherungen bieten sogar einen Rabatt für die Führerscheinneulinge an, wenn die Eltern in einer hohen Schadenfreiheitsklasse eingestuft wurden.
- Denkbar ist auch, dass Eltern einen Zweitwagen versichern und dieses dann vom Führerscheinneuling gefahren wird. Das ist aber nicht bei jeder Versicherung möglich und es kann gut sein, dass es dafür bestimmte Bedingungen gibt, wie zum Beispiel, dass eine Person mindestens 25 Jahre alt sein muss.
- Außerdem kann eine Person, die mindestens drei Jahre mit dem mitversicherten Fahrzeug fuhr von einer höheren Einstufung bei den Schadenfreiheitsklassen profitieren, wenn sie sich selbst versichern. Danach kann die Person, die Schadenfreiheitsklasse SF½ verlassen und in die Schadenfreiheitsklasse 1 aufsteigen, sofern es ein Jahr ohne Unfall gegeben hat.
- Außerdem ist es denkbar, dass ein Schadenfreiheitsrabatt einfach übertragen wird. So kann ein erfahrener Fahrer einfach seinen Rabatt auf eine andere Person übertragen. Ein Tipp, der sich besonders leicht umsetzen lässt, wenn es sich bei dem Empfänger um einen nahen Verwandten handelt.
Weitere Tipps
Es ist manchmal zwar nicht möglich, da der Schaden einfach zu teuer sein wird, aber falls es doch möglich ist, sollten Sie gut darüber nachdenken, ob es nicht Sinn macht den Schaden einfach selbst zu bezahlen. Dadurch entgehen Sie einer Rückstufung, die im Ernstfall weit höhere Kosten verursachen kann. Diese Entscheidung will natürlich gut überlegt sein und tatsächlich haben Sie dafür sechs Monate Zeit, um herauszufinden, ob Sie die höheren Kosten selbst zahlen werden, oder nicht.
Entgegen der landläufigen Meinung müssen Sie nicht immer einen Unfall an die Versicherung melden, wenngleich es durchaus sein kann, dass die andere Partei sich nicht darauf einlässt und unbedingt die Versicherung involvieren möchte. Sofern es aber möglich ist, sollten Sie bedenken, dass es komplizierter werden kann eine Einigung mit der anderen Partei zu erzielen.
Neben den verursachten Schadenskosten spielt auch Ihre derzeitige Schadenfreiheitsklasse eine Rolle. Sie können sich daher die folgende Regel merken, wenn es sich um einen Schaden handelt, der nicht mehr als 1000€ beträgt und Sie mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 10 eingestuft wurden, wird es sich wahrscheinlich schon lohnen, dass Sie die Kosten selbst tragen.
Auf der anderen Seite kann es sich durchaus lohnen, dass Sie im Schadensfall den teuersten Schaden melden. Das kann sich vor allem lohnen, wenn es mehrere Unfälle in einem Jahr gegeben hat und Sie einer drastischen Rückstufung, die vier, fünf oder sogar noch mehr Unfälle nach sich ziehen würden, umgehen wollen.
Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, wie Sie eine drastische Rückstufung entgehen können und zwar durch einen sogenannten Schutz vor eine höhere Prämie. Allerdings wird dieser Schutz nicht von allen Assekuranzen angeboten, daher sollten Sie lieber vorab nachfragen. Das impliziert auch, dass diese Zusatzleistungen nicht übertragen werden kann, da sie nicht von jeder Versicherung angeboten wird.